Mecklenburg + Hoffmann GmbH

Entsendung ins Ausland

Steuerberatung, Payroll und Compliance aus einer Hand

Die Mitarbeiterentsendung ins Ausland ist ein hochkomplexer Prozess, der für Ihr HR- und Payroll-Team oft mit Compliance-Risiken und Unsicherheiten verbunden ist. Ähnlich regulatorisch herausfordernd sind die Anforderungen an eine Entsendung nach Deutschland. Mit unserer langjährigen Expertise stehen wir Ihnen als zuverlässiger Sparringspartner für internationale Entsendungen zur Verfügung. Wir entlasten Ihr Unternehmen, indem wir Sie mit unserer Beratung und der Durchführung der Arbeitnehmerentsendung proaktiv begleiten. So gewinnen Sie Planungssicherheit und Zeit für Ihr Kerngeschäft. 

Als erfahrene Steuerberater begleiten wir die Auslandsentsendung Ihrer Mitarbeitenden. Wir prüfen die konkreten Einsatzszenarien, klären alle relevanten steuerlichen Vorschriften und kümmern uns bei Bedarf um die Lohnsteuer- und Payroll-Abwicklung. Dabei vereinen wir Steuerberatung und Prozesskonzeption aus einer Hand, damit Ihre Mitarbeiterentsendung bzw. der Auslandseinsatz reibungslos, effizient und regulatorisch korrekt abläuft.

Entsendungsmanagement für den Mittelstand: Ihre Vorteile

  • Risikominimierung: Lückenlose Einhaltung der steuerrechtlichen Compliance zur Vermeidung von Haftung.
  • In- und Outbound-Spezialisten: Wir kennen eine Vielzahl länderspezifischer Vorschriften – ob EU-Länder oder Drittstaaten (z. B. Schweiz) – und koordinieren die erforderlichen Meldungen im Inland.
  • Entsendung & Steuerberatung – wir kümmern uns um wichtige Formalitäten.
  • Mitarbeitererfahrung: Professionelle Begleitung sorgt für Sicherheit und Motivation bei Ihren Expats/Mitarbeitern.
  • Zeiteinsparung: Entlastung Ihrer HR-Ressourcen durch standardisierte End-to-End-Prozesse.

Entsendung ins Ausland – unsere Leistungen

Als Sparringspartner und Dienstleister für Entsendungen begleiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess der Auslandsentsendung. Unsere Spezialisten analysieren Ihre Anforderungen (Einsatzdauer, Tätigkeitsprofil, Zielland) und erarbeiten eine maßgeschneiderte Lösung mit Ihnen. Wir koordinieren jeden Schritt: von der Anmeldung bei Finanzbehörden über die Erstellung aller notwendigen Unterlagen (z. B. Steuerfreistellungsbescheinigungen, A1-Bescheinigungen) bis zur abschließenden Lohnabrechnung. Dadurch gewinnt Ihr HR-Team entscheidend an Zeit und Planungssicherheit, da wir einige Formalitäten im Hintergrund zuverlässig abwickeln.

Beratung für Arbeitgeber zur Auslandsentsendung: 

– Prüfung Ihrer Entsenderichtlinie (bei Bedarf mit Kooperationspartnern)
– Risikoanalysen (Steuer, Sozialversicherung etc.)
– Prognose der Kosten für Entsendung
– Steuerliche Beratung nach nationalem Steuerrecht
— Auslandstätigkeitserlass (ATE)
— Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
— Einkommenssteuer/Lohnsteuer
— Betriebsstättenrisiko

Umsetzung und Begleitung der Entsendung:

– Lohnsteuer- und Payroll-Abwicklung
– Koordination von relevanten Dokumenten und Fristen
– Hypotetische Steuerberechnung (hypo tax)
– Schattenrechnung (shadow payroll)

Beratung für Mitarbeiter zur Entsendung ins Ausland:

– Individuelle Beratung zu Steuerfragen
– Erstellung der deutschen Einkommenssteuererklärung
– Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen
– Kindergeld und Elterngeld bei Entsendung – bezogen aus das Einkommensteuerrecht
– Ansprechpartner während der gesamten Entsendung

Besondere Herausforderungen in der Mitarbeiterentsendung, bei denen wir Sie gerne unterstützen:

Betriebsstättenrisiko minimieren

Wenn Ihre Mitarbeiter im Ausland für Sie tätig sind, kann dies ungewollt die Begründung einer Betriebsstätte im Ausland zur Folge haben und somit zur lokalen Steuerpflicht führen. Insbesondere  wenn Geschäftsführer im Ausland arbeiten, kann dies steuerrechtlich gesehen als Betriebsstätte gewertet werden und führt unter Umständen zu einer ungewollten Steuerpflicht für Ihr Unternehmen im Ausland. Wir erkennen solche Risiken frühzeitig und beraten vorab zu zeitlichen Befristungen, Homeoffice-Regelungen und Betriebsvereinbarungen, bei Bedarf auch mit Kooperationspartnern 

Homeoffice im Ausland: Compliance sicherstellen

Auch gelegentliches oder dauerhaftes Arbeiten im Homeoffice im Ausland, auch als Remote Work oder Workation bekannt, kann Auswirkungen auf die Steuerpflicht haben. Wir prüfen die 183-Tage-Regel und verhindern, dass mobiles Arbeiten ungewollte Pflichten im Ausland auslöst. Wir beraten Sie zu den anfallenden Steuerpflichten und legen gemeinsam mit Ihnen eine klare Entsenderichtlinie für das Homeoffice im Ausland fest. So können wir das Risiko der Bildung einer ungewollten Betriebsstätte minimieren und die Compliance Ihres Unternehmens sicherstellen.

Entsendung in die Schweiz: Steuer- und Meldepflichten im Blick

Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, gelten besondere Anforderungen: Je nach Staatsangehörigkeit, Branche und Einsatzdauer ist der Einsatz vorab im Meldeverfahren zu registrieren oder es ist eine Arbeits-/Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Zudem müssen bei einer Entsendung in die Schweiz die lokalen Lohn-, und Sozialversicherungsvorschriften eingehalten werden. Unser Team unterstützt bei Bedarf mit Kooperationspartnern, dass die Entsenderichtlinie präventiv sauber aufgesetzt werden können.

Konzerninterne Entsendung nach Deutschland

bOb aus den USA, Asien oder einem anderen EU-Land: Eine konzerninterne Entsendung nach Deutschland konfrontiert Ihr HR-Team mit komplexen Anforderungen. Meldepflichten, steuerliche Registrierung und Lohnabrechnungspflichten sind nur einige der Aufgaben. Wir übernehmen die steuerliche Koordination für Sie – von der Registrierung beim Finanzamt über Vermeidungen von Doppelbesteuerungen bis zur Lohnsteuerabrechnung nach deutschem Recht.

Dank unserer Erfahrung mit internationalen Konzernstrukturen sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf – konform, effizient und transparent. 

Der nächste Schritt? Ihr Weg zur sicheren Entsendung:

  • In einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch erfassen wir gemeinsam Ihre konkrete Mitarbeiterentsendung und schätzen den gemeinsamen Aufwand und weiteren Weg ab.
  • Im Anschluss an unser Gespräch senden wir Ihnen in der Regel innerhalb von 72 Stunden ein Angebot zu, anhand dessen Sie die Vorgehensweise und die Kosten spiegeln können.
  • Ab dem vereinbarten Zeitpunkt starten wir mit unserer Zusammenarbeit und setzen die von Ihnen gewählten Dienstleistungen und Steuerberatung zur Entsendung um.

Das fragen uns unsere Mandanten zur Auslandsentsendung:

K
L
Welche Beratungsleistungen zu Inbound- und Outbound-Entsendung bietet die Kanzlei Mecklenburg und Hoffmann an?

Outbound-Beratung: Bei Auslandsentsendung in EU/EWR oder Drittstaaten (zum Beispiel USA oder Dubai) profitieren Sie von unserer internationalen Erfahrung.

Inbound-Beratung: Bei einer Entsendung nach Deutschland koordinieren wir unter anderem die steuerliche Registrierung des ausländischen Arbeitgebers und die korrekte Payroll-Abwicklung nach deutschem Recht. Zudem unterstützen wir Sie bei Formularen und Meldung beim Finanzamt und erstellen die deutsche Einkommensteuererklärung.

K
L
Was ist bei einer Entsendung zu beachten?

Bei einer Arbeitnehmerentsendung gibt es selten einen Standard-Ablauf. Welche Aspekte zu beachten sind, hängt stark vom Einzelfall ab (Inbound/Outbound, Zielland, Dauer, Tätigkeitsorte, Vertrags- und Kostentragungsstruktur, Payroll-Setup). Neben dem nationalen Recht sind steuerlich regelmäßig das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die dazugehörigen Anwendungshinweise der Finanzverwaltung maßgeblich.

In der EU spielt die Frage des anwendbaren Sozialversicherungsrechts und die Vorlage des A1-Nachweises häufig eine zentrale Rolle. Außerhalb der EU gelten ggf. andere Bescheinigungen bzw. Abkommenslogiken.

K
L
Wie wird die Entsendung besteuert?

Leider lässt sich die Besteuerung einer Mitarbeiterentsendung nicht pauschal beantworten. Die Steuerlast hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Damit Ihr Unternehmen compliant bleibt und es zu keinen unangenehmen Überraschungen in den Bereichen Payroll, Prüfung, Nachversteuerung oder Betriebsstättenrisiko kommt, klären wir im Beratungsprozess typischerweise u. a. folgende Fragen – als Beispiele:

Inbound oder Outbound? Handelt es sich um eine Entsendung nach Deutschland oder eine Entsendung ins Ausland?

Welche Länder sind betroffen – und wie lange?

Wer wird entsandt? Mitarbeiter oder Geschäftsführer?

Wo wird tatsächlich gearbeitet und welcher Tätigkeit wird nachgegangen?

Besteht das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte im Ausland?

Welche Vergütungselemente gibt es? Fixgehalt, Bonus, Benefits, Zulagen, Spesenregelungen – und wann fließen diese zu?

Wer ist „Arbeitgeber“ und wer trägt die Kosten wirtschaftlich? (inkl. konzerninterner Verrechnung/Recharge und Nachweisen)

Wie ist die Payroll organisiert? Home-/Host-Payroll, Schattenrechnung ,Split Payroll, hypothetische Steuereinbahalt im Heimatland, Nettolohnvereinbarungen– wer führt was wo ab?

Wie wird ein steuerlicher Nachteil ausgeglichen – Steuerausgleichsberechnungen?

Diese und viele weitere Fragen und individuellen Konstellationen besprechen wir in Ihrer persönlichen Beratung zur Auslandsentsendung.

Diese FAQ dient nur der Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gerne prüfen wir Ihren konkreten Fall strukturiert anhand der oben genannten Punkte, definieren die erforderlichen Nachweise und Prozesse  für Ihre Entsenderichtlinie und sorgen so dafür, dass Ihre Entsendung und planbar und compliant abläuft.